Verordnung vom 22.05.2020

Die niedersächsische Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 22.05.20 tritt ab dem 25.05.2020 in Kraft.
Im Bereich Downloads findet ihr die aktuelle Verordnung mit farblichen Markierungen der Änderungen.

Nach derzeitigem Stand ist es uns noch nicht erlaubt Veranstaltungen durchzuführen. Die für uns maßgeblichen Paragraphen findet ihr unter
§1 – Abs. (5) und Abs. (8). Absatz 8 führt u.a. dazu, dass wir derzeit kein
Gemeinschaftsangeln durchführen können, da unsere Vereinsgewässer
nicht als „Sportstätten“ gelten und somit keine Lockerungen unter Auflagen greifen!

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